Sehr geehrte/r Leser ,

mit der „Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände“ wurde der Ausbildungszuschlag, der gemäß §82a SGB IX / §24 AltPflg. refinanziert wird, neu berechnet und ab dem 1. November von 2,58 € tgl. (78,48 mtl.) auf 0,81€ tgl. (24,64€ mtl.) herabgesetzt. Somit wurde der Ausbildungszuschlag um monatlich 53,84€ reduziert.
Die „Ausbildungsumlage“ nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG), die mit 1,41€ berechnet wird, ist weiterhin gültig.

Ein weiterer wichtiger Punkt für den Erhalt der Qualität in der Pflege und der Steigerung der finanziellen Attraktivität des Pflegeberufes, ist die Gehaltserhöhung unserer Mitarbeiter, besonders der Pflegefachkräfte ab 1. Januar 2021. Um dies finanzieren zu können, sind wir ebenfalls mit den Pflegekassen und dem Bezirk Mittelfranken bezüglich einer Erhöhung der Entgelte für „Unterkunft, Verpflegung, Pflege“ gemäß § 85 SGB XI, §§ 75 SGB XII für eine neue Entgeltvereinbarung ab 1. Januar 2021 in Verhandlung.
Die diesjährige Erhöhung wird vermutlich höher als in den vergangenen Jahren ausfallen. Mit der Steigerung möchten wir unsere Preise dem Wettbewerb in der Umgebung anpassen und dadurch unsere Positionierung auf dem umkämpften Arbeitsmarkt um qualifizierte Altenpflegefachkräfte stärken. Wir streben deshalb einen Anstieg des monatlichen Gesamtentgeltes von ca. 10% an. Da wir unsere Preise nicht selbst festlegen dürfen, können wir Ihnen den genauen Betrag erst nach unseren Verhandlungen mitteilen.
Das Ergebnis werden wir Ihnen sofort nach Abschluss mitteilen.

Wir bitten Sie, liebe Bewohner und Angehörige, um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Müller