Ausbildungsumlage nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) ab 1.8.2020 – Zusätzlich zum Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI

Sehr geehrter Leser,

ab dem Jahr 2020 wird die bisherige Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege schrittweise durch eine generalistische Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) abgelöst. Der Gesetzgeber will so die Pflegeberufe stärken und eine Steigerung der Auszubildendenzahlen erreichen. Er hat entschieden, für die Finanzierung der neuen Fachkräfteausbildung ein Umlageverfahren einzuführen. Neben dem Freistaat Bayern, der Pflegeversicherung und den Krankenhäusern werden auch alle (teil-)stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und ihre jeweiligen Bewohner bzw. Kunden für das Aufbringen der notwendigen Geldmittel (insg. 124.075.678,15 € in Bayern für das Jahr 2020) herangezogen.

Auf alle (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern zusammen entfällt ein nach den Vorschriften des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) ermittelter Finanzierungsanteil am gesamten Finanzierungsbedarf für das Jahr 2020 in Höhe von 29.059.256,47 €. Dieser wiederum wird mit einem Bescheid der zuständigen Behörde auf alle (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern aufgeteilt.

Auch wir haben einen solchen Zahlungsbescheid erhalten und müssen den hiermit festgesetzten Umlagebetrag ebenso wie alle anderen Pflegeeinrichtungen in Bayern in einen sogenannten Ausbildungsfonds einbezahlen, aus dem dann die Kosten der neuen Ausbildung in Bayern refinanziert werden. Nach dem Pflegeberufegesetz sind diese Kosten bei der Vergütung der erbrachten Pflegeleistungen, also im Pflegesatz, zu berücksichtigen.

Ab dem 01.08.2020 fällt daher eine Ausbildungsumlage pro Tag und Bewohner in der mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den Bezirken vereinbarten
Höhe auf unsere Pflegeleistungen an. Dieser wurde nach den in Bayern geltenden Regelungen ermittelt, indem unser von der zuständigen Behörde festgesetzter Umlagebetrag für den Zeitraum vom 01.08. – 31.12.2020 gleichmäßig auf alle Bewohner pro Tag verteilt wird. Die Berechnung erfolgt in Bayern für alle
(teil-)stationären Einrichtungen nach folgender Formel:

Ausbildungszuschlag pro Tag = Umlagebetrag vom 01.08. – 31.12.2020 gemäß Zahlungsbescheid /
( Platzzahl x Berechnungstage vom 01.08. – 31.12.2020 )

Gern können Sie Einsicht in die Kalkulationsunterlagen nehmen. Unsere mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den Bezirken geschlossene Pflegesatzvereinbarung wird um die Vereinbarung zur Vergütung des Ausbildungszuschlags nach dem PflBG ergänzt, so dass wir Ihnen ab dem 01.08. den Ausbildungszuschlag in Höhe von 1,41 € täglich in Rechnung stellen werden.

Für die aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen erforderliche Erhöhung der Entgelte bitten wir um Ihr Verständnis. Sie kommt ausschließlich der Finanzierung der neuen Pflegeausbildung zugute und ist wichtig, um die Versorgung Pflegebedürftiger mit dem dafür notwendigen Fachpersonal auch in Zukunft sicherstellen zu können.

Der Zuschlag nach dem Pflegeberufegesesetz wird vorübergehend zusätzlich zum bereits in der Vergangenheit in Rechnung gestellten Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI (zur Zeit 2,58 tgl.) erhoben, da die vor dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsvorschriften bereits begonnenen Ausbildungen in unserer Einrichtung nach dem Gesetz noch nach den alten Regelungen des Altenpflegegesetzes – bis spätestens 2024 – zu Ende geführt werden müssen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Müller