Sehr geehrte/r Leser,

2021 wurde die generalistische Pflegeausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) eingeführt. Der Gesetzgeber will so die Pflegeberufe stärken und eine Steigerung der Auszubildendenzahlen erreichen. Er hat entschieden, für die Finanzierung dieser Pflegeausbildung ein Umlageverfahren einzuführen. Neben dem Freistaat Bayern, der Pflegeversicherung und den Krankenhäusern werden auch alle (teil-)stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und ihre jeweiligen Bewohner bzw. Kunden für das Aufbringen der notwendigen Geldmittel (insg. 429.545.529,59 € in Bayern für das Jahr 2021) herangezogen.

Die Höhe des Finanzierungsbedarfs wird nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes für jedes Kalenderjahr neu ermittelt. Damit ändert sich die Höhe des von uns zu leistenden Umlagebetrags jeweils zum 01.01. eines Jahres.

Auf alle (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern zusammen entfällt im Jahr 2021 ein nach den Vorschriften des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) ermittelter Finanzierungsanteil am gesamten Finanzierungsbedarf in Höhe von 100.127.873,47 €. Dieser wiederum wird mit einem Bescheid der zuständigen Behörde auf jede einzelne (teil-)stationäre Pflegeeinrichtung in Bayern aufgeteilt.

Auch wir haben einen solchen Zahlungsbescheid erhalten und müssen den hiermit festgesetzten Umlagebetrag ebenso wie alle anderen Pflegeeinrichtungen in Bayern in einen sogenannten Ausbildungsfonds einbezahlen, aus dem dann die Kosten der neuen Pflegeausbildung in Bayern refinanziert werden. Nach dem Pflegeberufegesetz sind diese Kosten bei der Vergütung der erbrachten Pflegeleistungen, also im Pflegesatz, zu berücksichtigen.

Ab dem 01.01.2021 wird die Ausbildungsumlage auf unsere Pflegesätze pro Tag und Bewohner/Tagespflegegast in der mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den Bezirken vereinbarten Höhe angepasst. Die Ausbildungsumlage wurde nach den in Bayern geltenden Regelungen ermittelt, indem unser von der zuständigen Behörde festgesetzter Umlagebetrag für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2021 gleichmäßig auf alle Bewohner pro Tag verteilt wird. Die Berechnung erfolgt in Bayern für alle (teil-)stationären Einrichtungen nach folgender Formel:

Ausbildungsumlage pro Tag:
Umlagebetrag vom 01.01. – 31.12.2021 gemäß Zahlungsbescheid
/
Platzzahl x Berechnungstage vom 01.01. – 31.12.2021

Gern können Sie Einsicht in die Kalkulationsunterlagen nehmen. Unsere mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den Bezirken geschlossene Pflegesatzvereinbarung wird um die Vereinbarung zur Vergütung der Ausbildungsumlage nach dem PflBG ergänzt, so dass wir Ihnen ab dem 01.01. die Ausbildungsumlage in Höhe von 2,18 € täglich in Rechnung stellen werden.

Für die aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderliche Erhöhung der Entgelte bitten wir um Ihr Verständnis. Sie kommt ausschließlich der Finanzierung der Pflegeausbildung zugute und ist wichtig, um die Versorgung Pflegebedürftiger mit dem dafür notwendigen Fachpersonal auch in Zukunft sicherstellen zu können.

Der Zuschlag nach dem Pflegeberufegesesetz wird vorübergehend zusätzlich zum bereits in der Vergangenheit in Rechnung gestellten Ausbildungszuschlag nach § 82a SGB XI (0,81 € tägl.) erhoben, da die vor dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsvorschriften bereits begonnenen Ausbildungen in unserer Einrichtung nach dem Gesetz noch nach den alten Regelungen des Altenpflegegesetzes – bis spätestens 2024 – zu Ende geführt werden müssen.

Bei Fragen stehe Ich Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Peter Müller