Sehr geehrte Bewohner,

Sehr geehrte Angehörige,
Gestern wurden von unserem Ministerpräsidenten Markus Söder Lockerungen des Besuchsverbotes von Pflegeheimen angekündigt.

Ab dem 9. Mai 2020 werden unter strengen Auflagen Besuche von Bewohnern möglich. Wichtig: Im Grundsatz bleibt das Besuchsverbot weiterhin bestehen. Die beschlossenen Lockerungen sind wie folgt und mit einigen einzuhaltenden Maßnahmen verbunden.

Was ist zu beachten?

Vor dem Besuch:

  • Nach neuesten Informationen der Behörden sind alle Familienangehörige (Einzelbesuch vorausgesetzt) besuchsberechtigt. Hierunter fallen Personen aus dem Kreis der Angehörigen, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwister, bei Minderjährigen auch mit Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam
  • Als familienexterne Person kann allerdings nur eine Person registriert werden. Diese Person kann nach dem ersten Besuch nicht mehr geändert werden. Bitte stimmen Sie sich ggf. intern ab, wer als diese Person registriert werden soll.
  • Jeder Bewohner darf einmal täglich besucht werden.
  • Die Registrierung und Terminierung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal, auf unserer Homepage unter http://parkwohnanlage.de/kontakt/besuch/
  • Für jeden Besuch ist eine Buchung über unser Online-Portal notwendig. Wählen Sie „Vor-Ort Besuch“ in der Angebotsauswahl. Der Menüpunkt „Mitarbeiter“ kann ignoriert werden.
  • Wir bitten während der ersten Woche (bis 16.5.) nur einen Besuch je Bewohner zu buchen, um möglichst vielen Bewohnern ein Wiedersehen zu ermöglichen.
  • Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten haben wir neben dem Besuchszeitpunkt und -dauer auch das Verwandtschaftsverhältnis und Kontaktdaten zu dokumentieren. Bitte hinterlassen Sie deshalb auch ihre Telefonnummer in dem entsprechenden Feld des Anmeldeformulares.
  • Für die Terminierung von Besuchen von permanent bettlägerigen Bewohnern nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit uns auf.

Während des Besuchs: Wir haben einen Pavillon errichtet, in dem bis zu 3 Besuche gleichzeitig stattfinden, ein Mindestabstand sichergestellt und ein guter Frischluftaustausch gewährleistet werden kann. Von uns noch aufzustellende Pflanzen zwischen den Plätzen werden für eine etwas privatere Atmosphäre sorgen.

  • Besuchsort ist ein Pavillon im Außenbereich, links der Villa, mit Blick auf den Springbrunnen. Bei schlechtem Wetter wird dieser entsprechend umgebaut.
  • Bitte kommen Sie erst kurz vor Ihrem Termin (5 Minuten) zum o.g. Treffpunkt.
  • Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Gespräches und auf unserem Grundstück zu tragen. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit eine „OP-Maske“ o.ä.. Ein Schal oder Tuch reicht nicht aus.
  • Auch der besuchte Bewohner soll laut Gesundheitsamt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, den er von uns gestellt bekommt.
  • Mindestabstand von 1,5 Meter ist jederzeit einzuhalten.
  • Die Bewohner werden über den Südausgang zum Besuchsort geführt, während die Besucher den Treffpunkt über die Nordseite (Vorderseite des Gebäudes) erreichen.
  • Bitte sehen Sie dringend von Handschlägen, Berührungen oder Umarmungen ab.
  • Bitte nutzen Sie vor dem Gespräch den bereitstehenden Hand-Desinfektionsspender.
  • Unsere Bewohner können sich nach wie vor frei auf unserem Grundstück bewegen und unseren Park genießen. Halten Sie deshalb großzügigen Abstand zu Bewohnern und Mitarbeitern, die Sie ggf. auf dem Weg zum Besuchsort antreffen.
  • Die Gespräche sind vorerst auf 30 Minuten angelegt und können von 10 Uhr bis 16 Uhr stattfinden.
  • Ein Kontakt außerhalb der dafür vorgesehenen Besuchszone, bspw. in anderen Teilen des Parks kann nicht gestattet werden.

Weitere Lockerungen sind laut Gesundheitsbehörden aktuell nicht vorgesehen und können somit nicht toleriert werden: „Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • Entgegen § 4 Abs.1 Satz 1 eine der genannten Einrichtungen besucht,
  • Entgegen § 4 Abs.2 Satz 4 als Besucher einer Einrichtung der Maskenpflicht nicht nachkommt

Weiterhin bieten wir Ihnen die Möglichkeit des virtuellen Besuchs über FaceTime oder Skype an. Hierfür wählen Sie auf unserer o.g. Anmeldungsseite das Angebot „Virtueller Besuch“ aus.

Wir freuen uns sehr für unsere Bewohner und deren Angehörige, dass diese nach vielen Wochen ihre Liebsten wieder sehen können. Bitte halten Sie sich weiterhin an die Vorgaben, sodass wir weiterhin keinen Covid-19 Fall in unserem Haus verzeichnen müssen.

Für weitere Fragen stehe Ich Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,

Peter Müller