Sehr geehrte/r Leser,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über mehrere Punkte informieren.
Softwarewechsel / Ihre Rechnung
Die Pflegedokumentation und -planung ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit unserer Pflegerinnen und Pfleger. Hierfür nutzen wir seit über 25 Jahren spezialisierte Software für stationäre Pflegeeinrichtungen.
Wir streben danach, wo immer möglich, die Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiter zu reduzieren und Ihnen innovative Arbeitsmittel an die Hand zu geben. Aus diesem Grund haben wir uns für einen Wechsel unseres bisherigen Softwarelieferanten entschieden und setzen zukünftig auf eine der führenden Lösungen für elektronische Pflegedokumentation: „Medifox Stationär“.
Medifox ist ein seit über 20 Jahren am Markt etabliertes Unternehmen, das uns mit seinen vielseitigen Funktionalitäten, einer intuitiven Struktur und innovativer Zusatzmodule überzeugt hat. So werden wir unserem Pflegepersonal beispielsweise iPhones an die Hand geben, mit denen sie Vitalwerte oder andere abzuzeichnende Leistungen direkt am Bewohner dokumentieren können, sich Laufwege zum Büro sparen und letztendlich mehr Zeit für den Kontakt zum Menschen bleibt.
Die Umstellung betrifft nicht nur die gesamte umfangreiche Pflegedokumentation und -planung, sondern auch komplexe Abrechnungsprozesse in der Verwaltung.
Aus technischen Gründen haben Sie deshalb bereits die Nachberechnungen des Vormonats Juli (z.B. aufgrund von Abwesenheiten) erhalten und erhalten in den nächsten Tagen die reguläre Rechnung für den Monat August. In Zukunft finden Sie die Nachberechnungen des Vormonats wie gewohnt in einer Rechnung. Separate Rechnungsposten, wie z. B. Friseur, Fußpflege etc., werden in einem Kontoauszug als Beiblatt einzeln aufgelistet und als Sammelbetrag auf der Gesamtrechnung ausgewiesen. In Zukunft geht Ihnen die Rechnung in der ersten Kalenderwoche zu.
Änderung Besuchsregelung
Wir möchten wir Sie außerdem über die aktuelle Änderungsverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 28.07.2021 informieren.
Aus der Änderungsverordnung ergeben sich folgende relevante Neuerungen:
In Altenheimen (…) wird eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Besucher (…) eingeführt, soweit nicht ein Impf- oder Genesenennachweis i. S. d. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erbracht werden kann.
Konkret heißt dies, dass Sie für Besuche bei uns ab dem 15. August entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Dies betrifft sowohl die Besuche auf den Zimmern als auch im Park.
Angehörige bitten wir Ihren Nachweis vor dem Besuch einmalig per Mail an info@parkwohnanlage.de zuzusenden oder uns diesen unaufgefordert als Kopie zu überreichen. Wenn Sie uns Ihren Impf- oder Genesenennachweis erstmalig vorlegen, werden wir dies für zukünftige Besuche berücksichtigen. Schnelltests sind in unserem Haus leider nicht mehr möglich. Ohne einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis sind ab dem 15. August leider keine Besuche mehr möglich. An dieser Stelle erinnern wir behutsam, dass §73 Infektionsschutzgesetz empfindliche Bußgelder bei Verstößen festlegt.
WLAN im ganzen Haus
Wir möchten Sie außerdem noch auf unser neuestes Angebot hinweisen. Wie wichtig und hilfreich das Internet für viele von uns ist, hat sich vor allem im letzten Jahr stark bemerkbar gemacht. Während in der jüngeren Gesellschaft das Internet kaum mehr wegzudenken ist, so entdecken auch immer mehr Senioren den Nutzen für sich. Sei es, um die Lieblingsmusik von früher zu hören, Spielfilmklassiker anzusehen oder mit den Liebsten über Videotelefoniedienste in Kontakt zu bleiben. Auch Sprachassistenten, wie Amazon Alexa, sind bereits jetzt bei Bewohnern von uns im Einsatz um bspw. Nachrichten, die aktuelle Uhrzeit oder das Wetter akustisch auszugeben.
Gerne möchten wir allen Bewohnern die Möglichkeiten eröffnen, die sich durch das Internet ergeben. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Wochen in allen Gebäudeteilen über 2½ Kilometer Netzwerkkabel verlegt und WLAN-Access Points der neuesten Generation (WiFi 6) installiert. Somit können wir auf allen Zimmern und im ganzen Haus Internet mit hoher Geschwindigkeit anbieten. Interessierte Bewohner können ab sofort einen WLAN-Zugang für alle eigenen Geräte bei uns buchen (39,99€/mtl.). Der Betrag wird in der monatlichen Bewohnerrechnung ausgewiesen.
Umstellung auf Telefon-Flatrate
Wie in unserem Rundbrief vom 12. Juli mitgeteilt, haben wir eine neue Telefongebührenstruktur. Während bisher jede Minute zusätzlich zur Grundgebühr in Rechnung gestellt wurde, haben wir alle Telefonanschlüsse automatisch zum 01. August auf eine zeitgemäße Flatrate ins deutsche Fest- und Mobilfunknetz umgestellt. Zu einem Festpreis von 19,99€ kann nach belieben in genannte Netze telefoniert werden. Auslandsgespräche und Sonderrufnummern werden wie gewohnt separat berechnet.
Sofern Sie sowohl einen Telefonanschluss als auch Internet bei uns wünschen, bieten wir Ihnen dies als Gesamtpaket für 49,99€ mtl. an.
Einwilligungserklärung – Rücksendung notwendig
Beiliegend zu Ihrer Rechnung für den Monat August finden einige hiervon betroffene Bewohner eine Zustimmung zum Patientenwahlrecht und Einwilligungserklärung zum Datenschutz für unseren Lieferanten WFP bzw. der Bayerninko GmbH. Diese versorgt uns mit von den Ärzten verschriebenen Pflegehilfsmitteln. Bitte senden Sie uns ein Exemplar unterschrieben mit dem vorfrankierten Umschlag zeitnah zurück. Die zweite Exemplar ist für Ihre Unterlagen. Ohne dieser Erklärung dürfen die Krankenkassen nicht mehr direkt mit unserem Lieferanten abrechnen. Für Sie ergeben sich keine Änderungen.
Nur bei hiervon betroffenen Bewohnern liegt dieses Schreiben der Rechnung bei. Sollten Sie kein solches Schreiben auffinden, können Sie diese Aufforderung ignorieren.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße & ein schönes Wochenende,
Peter Müller
Detlef Heider