Liebe Bewohner,

Liebe Angehörige und Besucher,

ergänzend zum gestrigen Rundbrief möchte Ich Ihnen die Allgemeinverfügungdes Ba yerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege übersenden.
Hierhin werden nun die Aussagen des Staatsministers Söder konkretisiert.

www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinve rfuegung_stmgp_besuchsverbot.pdf

Zusammenfassend:

Besucher, die in engem Kontakt standen (Klasse 1) oder sich im selben Raum,
z.B. Arbeitsplatz, Klassenzimmer (Klasse 2) wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufhielten

oder

das Verlassen eines Risikogebiets nicht länger als 14 Tage zurückliegt, wird der Besuch unseres Hauses behördlich untersagt.

Um einen möglichst umfassenden Schutz zu gewährleisten, darf außerdem jeder Bewohner nur einen Besucher pro Tag für je 1 Stunde empfangen.

Wir verstehen, dass diese Situation für uns alle eine erhebliche Einschränkung darstellt. Wir verweisen jedoch darauf, dass hierdurch die Gesundheit unserer Bewohner, welche sich alle in der Risikogruppe befinden,
geschützt werden soll.

Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer zur Verfügung.

Freundliche Grüße,

Peter Müller

Detlef Heider